Wenn mehrere Ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagepflege betreut werden, müssen Sie nur für ein Kind einen Elternbeitrag bezahlen.
Sollten sich die für Ihre Kinder gebuchten Betreuungszeiten voneinander unterscheiden, geben Sie bitte die jeweils längste Betreuungszeit an, die Sie in Anspruch nehmen.