Berechnung des Elternbeitrags

Hier können Sie den Elternbeitrag ermitteln, den Sie für den Besuch Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Lippe (Augustdorf, Barntrup, Blomberg, Dörentrup, Extertal, Horn-Bad Meinberg, Kalletal, Leopoldshöhe, Lügde, Oerlinghausen, Schieder-Schwalenberg, Schlangen) bezahlen müssen.

Bitte beachten Sie dabei folgendes:

1. Elternteil 2. Elternteil
Summe positive Einkünfte 1. Elternteil:   Summe positive Einkünfte 2. Elternteil:
1. Elternteil geht einer Erwerbstätigkeit nach:  ja  nein   2. Elternteil geht einer Erwerbstätigkeit nach:  ja  nein
vom Finanzamt anerkannte Werbungskosten:   vom Finanzamt anerkannte Werbungskosten:
1. Elternteil ist Beamte(r), Richter(in), Soldat(in) o.ä.  ja  nein   2. Elternteil ist Beamte(r), Richter(in), Soldat(in) o.ä.  ja  nein
Alleinerziehend  ja  nein      
Zahl der Kinder unter 16 Jahren in Ihrem Haushalt:
Gebuchte Betreuungszeit:  
Beitragsberechnung für Kindergartenjahr:  
Version 1.5, 25.06.2024