Berechnung des Elternbeitrags
Hier können Sie den Elternbeitrag ermitteln, den Sie für den Besuch Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Lippe (Augustdorf, Barntrup, Blomberg, Dörentrup, Extertal, Horn-Bad Meinberg, Kalletal, Leopoldshöhe, Lügde, Oerlinghausen, Schieder-Schwalenberg, Schlangen) bezahlen müssen.
Bitte beachten Sie dabei folgendes:
- Die Berechnung ist nur genau, wenn Sie genaue Angaben machen.
- Geben Sie bitte nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern die Summe aller positiven Einkünfte (Gesamtbruttoeinkommen) an. Wenn Sie bei einzelnen Einkommensarten (z.B. Vermietung und Verpachtung) ein negatives Einkommen hatten, darf dieser Verlust nicht berücksichtigt werden.
- Werbungskosten für Ihre positiven Einkünfte werden in der vom Finanzamt anerkannten Höhe berücksichtigt. Falls Sie keine Werbungskosten angeben, aber ein Erwerbseinkommen erzielt haben, wird Ihnen automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230,00 € angerechnet.
- Die Abfrage der Zahl der Kinder in Ihrem Haushalt dient dazu, Ihren Kinderfreibetrag zu ermitteln.
- Wenn mehrere Ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagepflege betreut werden, müssen Sie nur für ein Kind einen Elternbeitrag bezahlen. Sollten sich die für Ihre Kinder gebuchten Betreuungszeiten unterscheiden, geben Sie bitte die längste gebuchte Betreuungszeit an.
- Das Elterngeld ist bis zu einer Höhe von 300 € monatlich (Basiselterngeld) bzw. 150 € monatlich (ElterngeldPlus) freigestellt, dieser Betrag zählt also nicht zum Einkommen.
- Hinweise zum Datenschutz: Ihre Angaben werden nicht gespeichert. Es werden keine Informationen erhoben oder verarbeitet, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen. Ihre Angaben sind daher unverbindlich. Allerdings werden Ihre Daten unverschlüsselt übertragen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Unbefugte die Daten auf dem übertragungsweg mitlesen.
Version 1.5, 25.06.2024